Wer Festgeld bei einer europäischen Bank außerhalb Deutschlands anlegt, stellt sich oft die Frage: Ist mein Geld dort genauso sicher wie bei einer deutschen Bank?
Die klare Antwort: Ja – dank der EU-weiten Einlagensicherung.
Alle Mitgliedstaaten der EU sind gesetzlich verpflichtet, Einlagen bis zu 100.000 € pro Kunde und Bank abzusichern – unabhängig davon, in welchem Land Sie Ihr Festgeld anlegen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Banken, die über Festgeldrategeber Festgeldkonten anbieten.
So funktioniert die Einlagensicherung in Europa:
✔ Gesetzlicher Schutz bis 100.000 € pro Person und Bank
✔ Einheitlich geregelt durch die EU-Richtlinien 2009/14/EG und 2014/49/EU
✔ Schnelle Auszahlung im Insolvenzfall – laut EU-Vorgabe innerhalb von 7 Werktagen
✔ Jedes Land betreibt ein eigenes Sicherungssystem, das staatlich überwacht wird
Beispiele anderer Länder:
🇬🇧 Großbritannien: Schutz bis 85.000 GBP
🇸🇪 Schweden: Schutz bis 950.000 SEK
Zusätzlicher Schutz durch freiwillige Sicherungssysteme
In einigen Ländern – z. B. Deutschland – existieren zusätzliche freiwillige Einlagensicherungssysteme.
Ein Beispiel ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), der über die gesetzlich garantierten 100.000 € hinaus Schutz bietet – je nach Bank auch für deutlich höhere Summen.
Fazit:
Mit Festgeldrategeber investieren Sie in Festgeldangebote, bei denen die Sicherheit an erster Stelle steht. Alle Partnerbanken unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung ihres Heimatlandes – und sind staatlich reguliert.
So können Sie sich ganz auf das konzentrieren, was zählt: Planbare Zinsen. Kein Risiko. Volles Vertrauen.